Tiny-House-Antrag stößt Debatte über "Alten Meldorfer Hafen" an
Veröffentlicht am: 28. August 2026
Autor: Peter Jansen

Eine Interessentin möchte auf dem rückwärtigen Teil eines Grundstücks im Gebiet „Alter Meldorfer Hafen“ ein Tiny House errichten.
Der Meldorfer Bau- und Umweltausschuss sprach sich jedoch mehrheitlich gegen das Vorhaben aus. Mit vier zu drei Stimmen bei einer Enthaltung folgte das Gremium der Empfehlung der Verwaltung. Für die Stadt abschließend entscheidet über den Antrag die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 15. September 2026.
Die ablehnende Haltung wird damit begründet, dass der „Alte Meldorfer Hafen“ als Gewerbegebiet ausgewiesen ist und Wohnbauvorhaben dort grundsätzlich nicht zulässig sind. Die Stadt habe sich Mitte der 2010er-Jahre bewusst dort für ein Gewerbegebiet und gegen ein Mischgebiet entschieden. Damit sollte u. a. eine weitere Wohnbebauung dort ausgeschlossen werden.
In der Ausschussdebatte wurde allerdings auch die grundsätzliche Entwicklung des Gebiets thematisiert. Angesichts der Veränderungen im vergangenen Jahrzehnt stellten einzelne Ausschussmitglieder die Frage, ob die planungsrechtlichen Vorgaben noch den heutigen Verhältnissen entsprechen oder angepasst werden sollten.
Der Ausschussvorsitzende regte an, diese Frage ggf. zunächst mal in den Fraktionen zu beraten. Ob daraus dann eine politische Initiative zur künftigen Entwicklung des „Alten Meldorfer Hafens“ erwächst, bleibt abzuwarten.